Unser Dorf

Willkommen auf der Seite des Simmerather Ortsteils Huppenbroich. Huppenbroich ist ein kleiner Ort in der Nordeifel. Eingebettet in Wiesen und Felder, Buchen und Hecken ist Huppenbroich auf einer Höhe von 550 m nur über zwei Straßen erreichbar, die auch hier enden. Diese Abgeschiedenheit hat zu einer guten Nachbarschaft der Bewohner geführt. Jeder kennt jeden, jeder hilft jedem und los ist immer etwas. Dafür sorgt die aktive Vereinsgemeinschaft mit dem FC Viktoria, dem Mandolinen- und dem Kapellenverein. Den Dorfmittelpunkt unseres idyllischen Dorfes bilden die Kapelle und der Dorfweiher. Der Friedhof, die weidenden Kühe und die Pferdekoppel gehören zum Landschaftsbild ebenso wie liebenswert erhaltene Fachwerkhäuser und Neubauten. Sie geben dem Dorf einen lebendigen Charakter – es gibt keinen Stillstand. Auch jüngere Familien zieht es immer wieder nach Huppenbroich. Mit dem Fahrrad, ÖPNV oder PKW erreicht man im ca. 3 km entlegenen Zentralort Simmerath alle Geschäfte, die den Lebensbedarf decken. Die Versorgung mit Ärzten und Fachpraxen/Krankenhaus ist in Simmerath ebenfalls gegeben.

Wir wünschen Ihnen einen unterhaltsamen und informativen Aufenthalt auf unserer Internetpräsenz und vielleicht auch einmal persönlich auf einer der wunderschönen Wanderrouten in der Nordeifel, die unser Eifeldorf queren.

Jürgen Faymonville hat mit einem Superleichtflugzeug unser Dorf aus der Vogelperspektive bewundert und uns diese herrlichen Fotos mitgebracht.

So hatten uns die Politiker den Weiher im Rahmen der Dorferneuerung versprochen (linkes Bild) – die Realität sieht mittlerweile meistens anders aus (rechtes Bild).

Einwohnerentwicklung

Kommunale Vertreter

Ortsvorsteher

Stefan Haas

In Witzerath 31
52152 Simmerath

Tel.: 02473 – 1786
Ihre E-Mail an Stefan Haas

Ratsherr

Jens Wunderlich

Kapellenstr. 11
52152 Simmerath

Tel.: 02473 – 1327
Ihre E-Mail an Jens Wunderlich

Die Gemeinde Simmerath hat nicht nur den Rursee als Ausflugsziel.
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Der Aachener Dom steht als Weltkulturerbe unter dem Schutz der UNESCO.
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Ein Rätsel das keines ist: die „neuentdeckte Burg“ in Huppenbroich

Dr. Elmar Neuß

Die Ausgangslage

Die Jahreshauptversammlung des Geschichtsvereins in Huppenbroich im Frühjahr 2016 bot am gegebenen Ort Gelegenheit, im Kreise der Mitglieder kurz zur hin und wieder verbreiteten „Sensation“ Stellung zu nehmen, dass in der Flur von Huppenbroich eine bisher unbekannte mittelalterliche Burg „entdeckt“ worden sei.[1] Mittlerweile wird die Legende auch über das Internet als historische Tatsache verbreitet, so dass eine auf Fakten und Argumente begründete Klarstellung geboten ist. Die Begeisterung über eine solche „Entdeckung“ und romantische Schwärmerei über das vermeintliche Treiben auf einer Ritterburg, wie sie die eine oder andere Fernsehserie hervorrufen mag, kann nämlich nüchtern-rationale Nachforschung auf der Grundlage archivalischer Quellen nicht ersetzen,[2] wenn ein ernsthafter Anspruch auf solide historische Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit erhoben wird. Dass schließlich „Studierte“ vom Denkmalamt das Phantom „bestätigt“ haben, hat die Sache nicht besser gemacht und fordert erst recht eine Widerlegung mit Mitteln der landeshistorischen Mittelalterforschung heraus. Es verschlägt einem schon die Sprache darüber, wie leichtfertig sich „Fachleute“ dazu verleiten lassen, auf elementare handwerkliche Standards zu verzichten, nämlich systematische Literaturrecherche und Einordnung eines Einzelfalls in schon gesicherte landesgeschichtliche Zusammenhänge. Ein flüchtiger erster Augenschein ersetzt nun einmal für Befunde aus Mittelalter und früher Neuzeit nicht das gründliche Studium der (archivalischen) Quellen, bei Bodendenkmälern auch womöglich eine Probegrabung.

Der vorliegende Fall ist im Übrigen keineswegs einmalig und gehört zu den Beispielen dafür, dass historisches Wissen im Lauf der Jahre in Vergessenheit geraten kann. Lange genug in der Tiefe des Vergessens begraben, wird es schließlich mit großem Getöse der Öffentlichkeit als unerhörte Neuigkeit kundgetan. Für solche Fälle hatte der bedeutende Göttinger Historiker Hermann Heimpel seinerzeit aus gegebenem Anlass die wohlbegründete Warnung ausgegeben: „Lesen schützt vor Neuentdeckungen!“ In der seriösen regionalen Geschichtsschreibung hat im Jahr 1940 Johann Kaulard[3] aus Eicherscheid die wichtigsten Hinweise gegeben, wenn auch einige seiner Ausführungen, insbesondere manche Spekulation zur Bedeutung von Flurnamen, eher nicht übernommen werden sollten. Auch hat er die Herkunft seiner Quellen[4] nicht offengelegt, wie sich das eigentlich gehört. Das hätte nämlich geholfen, unnützen Aufwand zu ersparen. Die wichtigsten Texte dazu waren schon seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts im Druck zugänglich gemacht.[5] Sie sind in dieser Form von Kaulard benutzt worden und können auch immer noch im Landesarchiv NRW (Abt. Rheinland, Duisburg) eingesehen werden. Denn der Lehnshof Eicherscheid – und um den hat es sich tatsächlich gehandelt – war seit dem Wechsel vom 15. zum 16. Jahrhundert in die Hand einer Familie Heusch / Hoesch aus dem Eupener Land gekommen. Dieser Name ist in der Variante Hoesch mit dem Aufstieg einer bekannten Unternehmerfamilie der westdeutschen Eisen- und Stahlindustrie eng verknüpft;[6] als Heusch ist er heute noch in Aachen und Umgebung lebendig. In den ausgehenden 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts war z.B. Hermann Heusch Oberbürgermeister von Aachen, der 1971 zum Vorsitzenden des „Rheinischen Vereins für Denkmalpflege“ gewählt wurde.[7] Grundlage des Namens ist das mittelhochdeutsche Adjektiv hövesch ‚zum Hof gehörig, gesittet, fein‘,[8] fortlebend im Wort hübsch und in der Mundart als höösch ‚still, leise, heimlich‘(mit offenem Vokal!).[9] Die Schreibungen <eu / oe> sind zunächst regional gängige Schreibvarianten. Wann und wo sie in einigen Familienzweigen zur üblichen Norm und damit Unterscheidungsmerkmal wurden, kann für unser Thema beiseite bleiben.

Die genannten Arbeiten zeichnen den Aufstieg dieser Unternehmerfamilie mit ihren Zweigen in aller Breite nach und haben dazu auch umfangreiche Quellentexte im Druck mitgeteilt. Man muss sich nur die Mühe machen, dieses Material aufzusuchen und auszuwerten. Das ist allerdings auch ein riskantes Unterfangen, weil man Gefahr läuft, eine womöglich zum Thema vorgefasste Meinung aufgeben zu müssen. Der entscheidende handwerkliche Fehler der Denkmalpfleger aber liegt darin, die als „Indizien“ für eine Burg als Herrschaftssitz angeführten Fakten isoliert, bloß genannt und sich leichtfertig jede Einbettung und Verknüpfung mit dem durchaus bekannten Gang der Dinge im Monschauer Land im Mittelalter erspart  zu haben. Denn die Feststellung der Nähe der Tiefenbach-Bannmühle und der alten Gerichtsstätte Am Gericht, trifft zwar für die bloßen Tatsachen zu, beide belegen aber für sich genommen keineswegs zwingend die unmittelbare Nähe einer Burg (wie unterstellt).

Die zum besagten Lehnshof gehörigen Ländereien hatte Johann Kaulard skizziert und seinem Aufsatz eine Übersichtskarte beigegeben, wobei die fragliche Stelle als „Burg“ markiert ist. Die Stelle unter dem offiziellen Flurnamen Am alten Weiher ist im Gelände immer noch bei der Zufahrt nach Huppenbroich links der Straße in der Talsenke zum Tiefenbachtal hin leicht erkennbar. In den Worten von Johann Kaulard: „Ein mit Gras bewachsener Stein- und Schutthügel mitten im Wiesengelände der Westseite des Hofgeländes beweist, dass auch dort auch einst ein Gebäude gestanden. Der Volksmund erzählt von einer Burg, die einst dort gestanden. Aeltere Landbesitzer können noch erzählen von Planierungsarbeiten, die Mitte des vorigen Jahrhunderts [d.h. 19. Jh.] dort stattgefunden, und wie Gräben mit dem Steinschutt ausgefüllt worden.  Aber auch trotzdem zeigen sich heute noch Anlagen, wonach anzunehmen ist, daß der Bau einst ringsum von Wasser hat eingeschlossen werden können. Ein höher liegender ergiebiger Quell wird das Wasser dazu geliefert haben … das Gelände um den Hügel heißt „am alten Weiher“.[10] Das ist im Kern vor 80 Jahren nicht grundsätzlich viel Anderes, als dann auch moderne „Expertisen“ zum sichtbaren Befund festgestellt haben, so dass schon J. Kaulards Ausführungen 1940 hätten ausreichen können, die fragliche Stelle als Bodendenkmal unter Schutz zu stellen, damit nicht wertvolle archäologische Befunde durch unsachgemäßes Graben gestört werden. Insofern haben die jüngsten Aktivitäten um eine „vergessene historisch markante Stelle“ auch ein positives Ergebnis gezeitigt, indem diese Klassifizierung jetzt erfolgt ist. Allerdings wäre auf der Grundlage von Johann Kaulards Artikel nicht ein Name des Bodendenkmals in die Welt gesetzt worden, der für besagte Stelle mit ihren früheren Gebäuden zu keiner Zeit in Geltung gewesen ist. Die Gemeinde Simmerath ist nun dank einer „Expertise“ des Denkmalamtes in die merkwürdige Lage geraten, ein reales, historisch interessantes Bodendenkmal zu besitzen, das mit einem erfundenen, von außerhalb „importierten“ Namen belegt ist.

Was ist eine Burg?

Der Wortgebrauch bei J. Kaulard (Der Volksmund erzählt …) verweist im Übrigen schon darauf, dass man den Ausdruck Burg besser in Anführungszeichen setzen und sich ein paar Gedanken darüber machen sollte, was denn sinnvoll in der Huppenbroicher Umgebung unter Burg verstanden sein könnte. Als Kern der Wortbedeutung kann man am ehesten das Merkmal ‚befestigtes Gebäude‘ ansetzen. Die idealtypische Vorstellung von einer Burg verbindet sich mit der Lage auf einer Bergkuppe (z.B. Nideggen, Monschau o.ä.), einer sog. Höhenburg, was aber für die Lage Huppenbroich nicht in Frage kommt. In der Ebene kann der Befestigungscharakter durch einen Wassergraben wahrgenommen sein. Als Beispiel mögen die Wasserburgen bzw. -schlösser im Raume Düren oder Euskirchen dienen (Merode, Burgau, Veynau usw.), wobei man dann rätseln kann, wo eigentlich die Grenze zwischen einer Klassifizierung als Burg oder Schloss liegt. Gegenüber dem „Normalfall“ der Ebene sehen denn auch die Denkmalschützer das Besondere des Falles in der Höhenlage am Venn. Aber auch hier gilt, dass nicht einfach ein Wassergraben die Burg begründet, wie die vielen mit Wassergräben umgebenen Bauernhöfe zeigen, wie sie beispielsweise im westfälischen Münsterland (sog. Gräftenhöfe) vorkommen. Burg werden schließlich im örtlichen Sprachgebrauch auch auffallend massive Häuser genannt, die „eigentlich“ keine Burgen sind wie das markante steinerne Gebäude des Simon Kremer in Simonskall. In einer ganzen Reihe von Dörfern des Monschauer Landes wurden auch auffallend stattliche Häuser ebenfalls Burg genannt.[11]  Zu dem Merkmal der Befestigung kommt daher entscheidend  hinzu, dass zu einer „richtigen“ Burg ein adliger Inhaber zu erwarten ist und von der fraglichen Anlage die Bildung eines Herrschaftsbezirks ausgegangen oder wenigstens versucht worden ist. Das aber ist in Huppenbroich, anders als in Monschau, gerade nicht der Fall gewesen[12] und hätte nach der Etablierung einer Burgherrschaft im Reichsgut von Konzen seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert durch die Grafen von Limburg (b. Eupen) in Reichenstein, dann in Monschau, zu einem Niederschlag in den Quellen führen sollen.

Es ist also nicht gleich alles in der Sache eine Burg, was Burg genannt wird, und bei aller Begeisterung über etwas Besonderes im Dorf ist eine Portion Nüchternheit angesagt. Es tut dem Rang einer heutigen Siedlung keinen Abbruch, wenn in früheren Zeiten auf ihrem Grund keine Burg gestanden hat.

Festzuhalten bleibt allein, dass die Anlage in der Huppenbroicher Gemarkung möglicherweise von einem Wassergraben umgeben gewesen ist.

Die Vorgeschichte: Die Siedlungen der Umgebung und ihre Namen

Ehe die engere Frage nach „Burg oder nicht“ seriös erörtert werden kann, empfiehlt es sich, die geographische Situation mitsamt den Namen Eicherscheid, Huppenbroich sowie die Entstehung der beiden Dörfer aus ihren untergegangenen Vorläufern Fronrath und Meisenbroich im Rahmen der Siedlungsgeschichte zu skizzieren und ihre Zuordnung klarzustellen.[13] Das ist durchaus nicht überflüssig, wie sich am angeblichen Namen der „Burg“ zeigt. Früher schon hatte E. Quadflieg 1970 zu dem Namen Eicherscheid die Geschichte des Dorfes mit der des gleichnamigen Lehnshofes vermengt und damit die Eigenart der Dorfentstehung verfehlt.[14]

Die genannten Orte liegen bzw. lagen auf der leicht gewellten Hochfläche, die gut 100 Höhenmeter tiefer als der Rücken des Hohen Venns liegt. Das Venn schließt im Nordwesten die Hochfläche ab und zieht sich weiter nach Nordosten hin. Die Hochfläche selbst ist durch Taleinschnitte, im Westen vom Belgenbach (von Konzen [Ortsteil Lutterbach] zur Rur), im Osten vom Tiefenbach (von Simmerath zur Rur) und im Süden durch die Rur begrenzt. Diese Hochfläche muss ursprünglich, noch vor jeder Rodung, im bewaldeten Zustand als ganze den Namen Eicherscheid geführt haben. Denn mehr als 100 Jahre vor Bestehen des Dorfs dieses Namens ist zum Jahr 1306 unter eben diesem Namen die erste Wassermühle des Monschauer Landes bezeugt. Damals entrichtete Reinald von Monschau-Valkenburg als Inhaber der Herrschafts- und Gerichtsrechte, die von der Burg Monschau ihren Ausgang genommen hatten, seinen Pachtbetrag für diese Mühle an den Grafen von Jülich. Der war zu dieser Zeit (seit 1238)[15] als Waldgraf Inhaber der Wald- und Wasserrechte (… molendini nostri dicti Eygenscheyt  ‚unserer Mühle genannt Eygenscheyt‘).[16] Die Mühle lag in diesem Waldgebiet, dem sog. Waldgeleit. Der Name war also zunächst wie eine Reihe anderer Beispiele südlich der Rur ein Waldflurname (Langerscheid, Girvelscheid, Hollerscheid, Pafferscheid usw.). Die Lage dieser Mühle ist, anders als die der heutigen Belgenbachmühle (in Imgenbroich allgemein Eicherscheider Mühle genannt), am Oberlauf des Baches in der Nähe der Flur Müllenbüchel zu suchen, nicht allzu weit von der Stelle, wo die ältere Streckenführung der Straße von Imgenbroich nach Simmerath (B 399) das Belgenbachtal durchquerte.

Die ersten Siedlungen, die im Wald Eygenscheyt bis etwa zur Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden waren, hießen Vroenrot (entspräche einem heutigem Fronrath) und Meysenbroech (das wäre heutiges Meisenbroich). Beide Siedlungen sind nicht lange nach 1400 aufgegeben worden. Ihre Lage und erst recht ihre Größe lassen sich nur ungefähr bestimmen. Als Reinhard von Schönforst 1361 das Land Monschau im Tausch mit Herzog Wilhelm II. von Jülich als Pfand erhielt, führte die darüber ausgestellte umfangreiche Urkunde die bedeutendsten Siedlungen des Landes mit Namen an, darunter auch Vroenrot. Die andere Siedlung mit Namen Meysenbroech ist vermutlich kleiner gewesen; denn sie ist 1361 nicht genannt, taucht aber wenig später 1369 in der Urkunde auf, die von einer Erbteilung in der Familie des Schönforsters berichtet.[17] Die dort angeführten Namen gelten ausdrücklich für Dorfsiedlungen innerhalb von „Burg, Stadt, Land und ganzer Herrschaft Monschau“ mit den dorperen  … Comptze, Luterbach, Vroenrot, Meysenbroech, Ruesenrot, Semenrot ….(das sind … Konzen, Lutterbach [Ortsteil von Konzen], Fronrath, Meisenbroich, Rösrath [ebenfalls aufgegebene Siedlung nahe dem heutigen Gasthaus Schöne Aussicht am Weg nach Einruhr], Simmerath …). Nicht lange danach aber verschwinden Fronrath und Meisenbroich aus der Überlieferung. Ihre Nachfolgesiedlungen sind Eicherscheid und Huppenbroich, jeweils in einiger Entfernung zu den Vorgängersiedlungen, und zwar etwas weiter südlich in den nun weiter gerodeten Wald hinein.[18] Über die Ursachen dafür sind keine Nachrichten überkommen. Dass dafür Sicherheitsgründe (Schutz im Waldesinnern weiter weg von der Durchgangsstraße) maßgeblich gewesen seien, wie J. Kaulard spekulierte,[19] kann man nicht ausschließen, hat aber auch keine besondere Wahrscheinlichkeit für sich. Denn es gibt keinerlei Hinweise auf stärkeren Durchgangsverkehr oder Kriegszüge zu dieser Zeit auf der Verbindung von Simmerath in Richtung Konzen. Und die Zerstörungen im Geldrischen Krieg von 1543, auf die Kaulard anspielt, lagen um die 100 Jahre später; an sie war um die Zeit der Dorfverlegungen noch nicht zu denken.[20]

Dass die ältesten Rodungen des Landes, darunter Fronrath und Meisenbroich, nach den aus der Römerzeit überkommenen Orten Konzen, Kesternich und Mützenich, ein ganzes Stück später als diese entstanden sein müssen, und zwar bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, folgt aus ihrer Lage in dem Raum, der das Zehntgebiet der Konzener Kirche ausmachte. Diese war bis ins 14. Jahrhundert die einzige Pfarrkirche des gesamten ehemaligen Königs- und Forsthofes Konzen. Der Umfang dieses  Forstfiskus entsprach im großen und ganzen dem ehemaligen Kreis Monschau in den Grenzen bis zum ersten Weltkrieg.[21] Als Walram II. von Monschau als Burgherr von Monschau mit seiner Gemahlin Jutta von Ravensberg im Jahr 1265 vom Aachener Marienstift zwei Drittel dieses Zehnten in Pacht nahm,[22] ist aus der Urkunde darüber am Rande zu erfahren, dass bezüglich der Zehnteinkünfte zwischen dem schon gerodeten Land und dem Wald (später „Waldgeleit“) unterschieden wurde. Partner dieser Übereinkunft war das Aachener Stift deshalb, weil es als Herr der Konzener Kirche die Verfügung über deren Zehnten besaß. Diese Sachlage beruhte auf der Schenkung der Konzener Kirche durch Karl den Großen an seine Aachener Pfalzkapelle. Die Zehnteinkünfte dieses zuerst gerodeten Bezirks sind denn auch bis zur Franzosenzeit beim Aachener Stift verblieben. Das Gebiet war unter der Bezeichnung Feldgeleit bekannt. Sein Grenzverlauf ist 1566 erstmals nach den Flurnamen umschrieben und 1718 durch eine Vermessung festgestellt sowie mit Grenzsteinen markiert worden.[23] Der Rodungsprozess im Land ist jedoch nach 1265 weiter gegangen. Das später gerodete Gebiet im sog. Waldgeleit fiel aber nicht mehr unter den kirchlichen Zehnten, so dass man aus der Zuordnung einer Ortschaft zum kirchlichen Zehntgebiet das Alter der Dorfrodungen folgern kann: Rodungsdörfer innerhalb dieses Feldgeleits sind seit der von den Limburgern betriebenen Siedlungserschließung vom Ende des 11. Jahrhunderts an bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden, Rodungen im Waldgeleit stammen aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts und (eher) später. Fronrath und Meisenbroich lagen im Feldgeleit und gehörten daher der ersten Periode an.[24]

Unter Berücksichtigung der hier skizzierten Siedlungserschließung und der Rechtsverhältnisse zwischen den jeweiligen Burgherren in Monschau als Landesherren und dem Grafen von Jülich als Waldgrafen (seit 1238) war zu keiner Zeit eine Situation gegeben, dass ein Dritter mit einiger Aussicht auf Erfolg hätte versuchen können, nahe Huppenbroich  eine Burg als eigenes Herrschaftszentrum zu errichten. Es ist geradezu ein Kennzeichen des Monschauer Landes im Mittelalter, dass sich dort (außer dem Fall Hetzingen) keinerlei adlige Unterherrschaft neben der von den Grafen (danach Herzögen) von Limburg begründeten Landesherrschaft hat etablieren können. Die „Indizien“, die die „Expertise“ des Denkmalamtes für eine Burg[25] anführt, nämlich die ehemalige Bannmühle am Tiefenbach (Huppenbroicher Mühle) und der nahe Gerichtsstandort (Am Gericht) taugen nicht zum gewünschten Zweck. Sie gehörten gemäß dem Monschauer Landrecht von 1516 zum Landgericht Monschau.[26] Vor allem aber reichten die Ländereien des Lehnshofes in Teilen in den kirchlichen Zehntbereich des Feldgeleits, zu anderen Teilen in das Waldgeleit. Das aber hätte bei einer frühen Burggründung, ehe die erst nach 1435 folgende Vereinigung der beiden Rechtstraditionen (Herrschafts- und Gerichtsrechte einerseits/ Waldrechte andererseits) in Jülicher Hand erfolgte, notwendig Spuren in der Quellenüberlieferung hinterlassen. Denn der Aufmerksamkeit, mit der die Herren des Aachener Marienstiftes über ihre Zehnteinkünfte wachten, wäre ein solcher Eingriff schwerlich entgangen.

In einem Verhör von 1550 in Eicherscheid[27] sagten nun die Zeugen aus, dass die Vorgängersiedlung Froen-Eytscheit bzw. Froen-Rode gestanden habe, da das gericht nu steyt, also nicht weit von der heutigen Wegkreuzung Am Gericht. Der Gerichtsplatz gehörte zum Hochgericht, das sich im Rahmen der limburgischen Burggründungen (Reichenstein, Monschau) auf dem Boden des karolingischen Königshofs Konzen gebildet hatte. Die Mitglieder des Heimatvereins Eicherscheid haben unlängst dort eine Informationstafel aufgestellt. Ähnlich wie Eicherscheid muss auch Huppenbroich als Folgesiedlung gegenüber dem älteren Meysenbroech ein Stück weiter nach Süden in den Wald gerodet worden sein, so dass die Lage von Meysenbroech in der Mulde südöstlich des Straßenverlaufs von Simmerath nach Am Gericht zu suchen ist (vgl. die Flurbezeichnungen weiter unten). Dabei ist zu bedenken, dass dieser Weg zunächst nicht einfach mit der heutigen, erst später ausgebauten Landstraße zusammenfiel, sondern weiter südöstlich verlaufen ist. Ein erstes schriftliches Zeugnis für Huppenbroich findet sich erst im Monschauer Landrecht von 1516 (dat Hoypenbroich), wo das Dorf der  Bannmühle am Tiefenbach zugeordnet ist.[28] Ob bezüglich der Siedlung Eicherscheid das Namenzeugnis vom Jahr 1463 in der „Geburtsurkunde“ für Hammer tatsächlich für das Dorf gilt oder nicht vielleicht wieder für den ganzen Höhenzug, kann man nicht sicher entscheiden. Denn die Lage des konzessionierten Eisenhammers wird in der Urkunde beschrieben als gelegen uff der Rhore entgen Eicherscheidt (‚an der Rur gegenüber Eicherscheid‘),[29] was – wie gezeigt – in gleicher Weise für das neue Dorf wie den gesamten Höhenrücken gelten kann.

Die Südverlagerung der beiden Siedlungen hatte Konsequenzen für die kirchlichen Zehntverhältnisse. Die Grenze des Feldgeleits verlief nämlich vom Tiefenbach herkommend den Ammelbach aufwärts, überquerte die Höhe im Bereich der heutigen Straße vom Gericht nach Eicherscheid und lief dann auf die Holzbachquelle zu. Bei einer Südverlagerung der Siedlungen über die Zehntgrenze „gleich hinter dem Haus“ konnte man sich dieser lästigen Abgabe entziehen, was die Einwohner zweifellos gewusst haben. Die Zeugen von 1550 haben vom Hörensagen, dass ihr Dorf Fronrath abgebrannt sein soll, sie sagten jedoch nichts von kriegerischen Vorfällen. Für eine Brandkatastrophe brauchte es auch keine Soldateska der nahen Straße. Dazu reichte bei der Bauweise der Zeit in Holz mit Strohdächern und bei Mangel an Löschwasser auf der Höhe in einer frostigen oder gar stürmischen Winternacht ein unachtsam gehandhabtes Licht.

Der Lehnshof Eicherscheid

Damit kommen wir ins Zentrum der Überlegungen. Über den Waldrücken, die Mühle und das neue Dorf hinaus hat der Name Eicherscheid auch noch Anwendung gefunden für einen Lehnshof des Herzogs von Jülich. Dieser wird nach 1435 entstanden sein, dem Jahr, als das Monschauer Land endgültig als Amt in das Herzogtum eingefügt worden ist. Erst seit dieser Zeit liegen nämlich Nachrichten über ähnliche, sog.  „Manngüter“ vor, während aus der Schönforster Zeit vorher derartiges nicht berichtet ist, die Herren von Schönforst als Pfandherren auch keinen Anlass für derartige Einrichtungen hatten. Diese Manngüter waren vom Herzog als Lehen ausgetane, d.h. im Wortsinne „verliehene“, nicht als Eigen vergebene Gutshöfe, die für das herzogliche Aufgebot im Kriegsfall einen gerüsteten und bewaffneten Reiter in Bereitschaft zu halten hatten. Der jeweilige Gutshof bildete die wirtschaftliche Grundlage für den in Bereitschaft gehaltenen Mann bzw. diente auch dem Einkommen des Lehnsinhabers überhaupt. Von dieser Art waren beispielsweise der Hof  Eschauel (1436 an Theiß von Heimbach genannt Knouff, Rentmeister zu Monschau und Kellner von Nideggen),  die Höfe zu Konzen und Alzen (1437 bzw. 1444 an den Forstmeister Johann von der Hardt ausgetan) oder der Hof Menzerath  (1482 verlehnt an den Schultheißen Hermann von Loen, genannt  Manheuft).[30] Über diese Lehnshöfe sind wir recht gut informiert, weil die herzogliche Kanzlei über die Lehen Buch führte und die Lehnsakten aufs Ganze gesehen gut erhalten sind. Wenn durch Tod des Inhabers oder durch Rückgabe ein Lehen erlosch, musste eine förmliche Neubelehnung an einen Nachfolger vorgenommen werden. Die Benennung des Lehens als Eicherscheid wird sich daraus ergeben haben, dass der Höhenzug unter diesem Namen geläufig war, der Name der Neurodung Huppenbroich aber (noch) nicht. Der Lehnshof wird demnach etwas älter als die Neurodung sein. Jedenfalls ist die Hofstelle zu keiner Zeit unter dem Namen Meisenbroich geführt worden. Der Name des abgegangen Weilers ist in der Folgezeit zum Flurnamen abgesunken (s. weiter unten). Bei der späteren Feststellung der Weidgänge der Dörfer im Lagerbuch II des Amtes schreibt die Aufnahme-Kommission am 28. April 1649: …deß lehenhofs Eicherschait, gnant Hoppenbroch  [31] Erste Nachrichten über das Lehen Eicherscheid nahe Huppenbroich  beginnen 1473 mit der Belehnung des Peter von der Hardt. Die Familie von der Hardt gehörte zu den frühesten Amtsträgern der Herzöge von Jülich im Monschauer Land und ist bis ins 17. Jahrhundert dort bezeugt. Johann von der Hardt, der neben Alzen auch den Hardthof in Konzen innehatte, amtierte in den 40er Jahren des 15. Jahrhunderts als Forstmeister und Rentmeister, war also Leiter der Forst- und Steuerverwaltung.[32] Dagegen versah Peter von der Hardt das Amt des Schultheißen und führte damit den Vorsitz im Schöffengericht.[33] Wahrscheinlich nahm er auch die Aufgaben eines Rentmeisters wahr.

Entgegen Vorstellungen, die mit einer „Burg“ in Huppenbroich (d.h. dem herzoglichen Lehnsgut Eicherscheid) womöglich allerlei romantischen Schnickschnack von Türmchen u.ä. verbinden, seien an dieser Stelle auf der Grundlage der tatsächlich vorliegenden Quellennachrichten die Fakten herausgestellt, die den Charakter der Anlage als landwirtschaftlichen Betrieb aufzeigen. Das ist allerdings kein strikter Gegensatz, denn auch Burgen und Schlösser verfügten natürlich über einen landwirtschaftlichen Teil, um ihren Bewohnern den Lebensunterhalt zu sichern. Das ist heute eher noch am Baubestand von Wasserburgen bzw. -schlössern in der Ebene abzulesen als an den erhaltenen Teilen von Höhenburgen. Die dem üblichen Herrenhaus einer Wasserburg vorgelagerte sog. Vorburg enthielt bzw. enthält in der Regel einen solchen Wirtschaftsteil.

So hatte z.B. der Hof in Eygerscheidt jährlich von seinen Erträgen 25 Müdden[34] Hafer abzuliefern, aus deren Erlös an Gründonnerstag (up den heilgen Mendeldag) zur Zeit der Messe bei der Kirche Konzen eine Armenspende getätigt werden sollte. Die Armen (huißarmen, wörtlich: ‚Hausarmen‘) erhielten daraus Brot, Fleisch und Schuhe. Der in Vergessenheit geratene Brauch war 1475 erneuert worden.[35]

Da Peter von der Hardt keine männlichen Nachkommen hatte, ging das Lehen an seinen Schwiegersohn Heyn Heusch von Kettenis über (vgl. oben), in dessen Familie es bis ins 18. Jahrhundert blieb. Die wechselvolle Geschichte des Hofes in der Familie Heusch/Hoesch ist in den genannten Abhandlungen dargestellt und muss hier nicht wiederholt werden.[36] Wichtig für unser Thema aber ist, dass bei einer 1638 erfolgten Teilung[37] des Anwesens etwas über die Bestandteile und das Aussehen zu erfahren ist. Es gab damals nämlich das höher gelegene oberste teil mit dem alt haus ahm busch (‚Wald‘), was dem im heutigen Dorfbereich gelegenen Anwesen entspricht, das traditionell zu Recht als Fortsetzer des Lehnshofes gilt.[38] Dagegen fand sich an der Stelle des Bodendenkmals das principal-wohnhaus mit stainen gedeckt sambt cammeren, stuben und platzen vor demselben.  Es war also ein stattliches Haus mit Schieferdach und einer Reihe von Zimmern, doch spricht die Quelle nicht von „Burg“ oder „Schloss“. Der erwähnte Platz erstreckte sich bis uf die alte scheur ahm weyer und dabey gelegenen moßgardten (‚Gemüsegarten‘). Gegenüber diesem Wohnhaus lagen die pferdt-, lammer- und verckensstalger (‚-ställe‘). Daran schlossen sich die große scheur und stallungen an von unden ahn bis oben ahn den dreschdenne. Weitere Teile wie der wahnhoff (Wirtschaftshof)[39] sollten den Parteien zur wechselseitigen Benutzung zur Verfügung stehen. Vor allem sollte der höher gelegene Hof das Recht haben, sein trink- und kochwasser uf dem trinkborn, so oben dem weyer entspringet, iederzeit zu hollen und auch sein Vieh dort zu tränken. Ob das Wasser die gesamte Anlage umgab, ist daraus leider nicht sicher zu entnehmen, aber auch nicht ausgeschlossen.

Auch nach der erwähnten Teilung von 1638 sind Nachkommen der Heusch auf der zweiten Hälfte des Hofes bezeugt, bis im Juni 1729 die Eheleute Christian Heusch und Maria Plümmakers mit Zustimmung des Lehnsherren ihren Anteil an Franz von Fürth verkauften.[40] Es sind also die Inhaber auf dem Hofe von den Anfängen an lückenlos bezeugt. Der Verfall kann also nur erst an die 200 Jahre zurückreichen. Die Geschicke des Hofes vom Verkauf bis zum Verfall kann ein ernsthafter Heimatforscher aus den vorliegenden Archivalien noch fundiert erarbeiten.

Folglich kann der heute noch sichtbare Befund beim besten Willen nicht so gedeutet werden, dass die Anlage schon im Verlauf des 14. Jahrhunderts untergegangen sei, wie die amtliche „Expertise“ will. Wenn man die Nachricht von 1638 nicht geradezu als Fälschung oder Erfindung deklarieren will, muss man sich fragen, wie man für den sichtbaren Befund zu einer Datierung ins 14. Jahrhundert kommt. Bei einer so früh angenommenen Zerstörung des Baukomplexes wäre heute kaum noch so viel erhalten, wie an der Stelle mit bloßem Auge festzustellen ist;  und üblicherweise liegen bei archäologischen Fundplätzen die ältesten Schichten nicht zuoberst.

Das ominöse Rittergeschlecht von Meyssenburg

Bis zu dem hier dargestellten Punkt mag man es nun noch als ein Missgeschick ansehen, wenn Heimatforschern und „Studierten“ im Entdeckungseifer die tatsächlich veröffentlichten Quellen und die seit gut 100 Jahren erarbeiteten und gedruckten Ergebnisse der Literatur durch die Lappen gegangen sind. Niemand ist vor einem solchen peinlichen lapsus in völliger Sicherheit. Gleichwohl sollten sich die beteiligten „Studierten“ schämen, denn eine ordentliche Literaturrecherche gehört nach wie vor zum elementaren Handwerk.

Für das nun Folgende kann jedoch eine „Entschuldigung“ mit einem Versehen nicht geltend gemacht werden. Vielmehr beginnt von hier an ein Stück Irreführung der Öffentlichkeit infolge von Wunschdenken. An diesem Teil scheinen die Denkmalpfleger nicht beteiligt gewesen zu sein. Gleichwohl bleibt unbegreiflich, wie unkritisch die Mär aufgenommen worden ist. Die Geschichte erinnert fatal an die „Auffindung“ eines jüdischen Bethauses mit Ritualbad in Monschau in den 80er Jahren, die in Wirklichkeit eine freie Erfindung war.[41] Ähnlich ist nun zur postulierten „Burg“ ein zugehöriges Rittergeschlecht erfunden oder besser: „aufgefunden“ worden. Seit einiger Zeit geistern die Ritter von „Meyssenburg“  durch die online-Enzyklopädie Wikipedia und bestätigen (unfreiwillig) deren zweifelhaften Ruf.[42]

Auslöser war offensichtlich ein Anklang an den Namen des abgegangenen Dorfes Meysenbroech. Der ist nach Aufgabe des Dorfes nicht einfach verschwunden, sondern zum Flurnamen abgesunken, wie die Aufzeichnungen der Weidgänge und Wegbeschreibungen des Jahres 1649 zu den Dörfern Eicherscheid, Huppenbroich einschließlich des Lehnshofs und Simmerath zeigen:  Unter den Wegerechten des Lehnshofs findet sich z.B. eine Viehtrift (fol. 98r) uber den Alten Berg durch daß Meysenbroch, durch die Venngaß in daß Vehn. In Simmerath geht (fol. 103) die Jengeßgaß uber die Mahr nach der Helten, Hoppenbroch unnd Eicherscheidt [d.i. der Lehnshof] nach dem Missenbrug hin zu der landtstraßen. Und einer der Simmerather Weidgänge (fol. 131v) führt auß dem dorf, durch Jengenß Gaß, durch den Roemgeßweg biß an daß Kranckbroch und Meeßenbroch; dadannen durch die Vengaß biß inß Venn, offenbar auf dem letzten Stück mit demselben Verlauf wie beim Lehnshof. Die Jengeßgaß in Simmerath entspricht der heutigen Quadfliegstraße. Für die Lage des Bodendenkmals selbst, also des Lehnshofes, ist der Name Meisenbroich mitsamt Varianten zu keiner Zeit im Gebrauch gewesen, erst recht aber nicht als Meyssenburg.

Wer als Erfinder der neuen Wikipedia-Legende zu gelten hat, kann nach den Gepflogenheiten dieser online-Einrichtung von Schwarmintelligenz allerdings nicht festgestellt werden, weil deren Autoren sich wie Ritter mit geschlossenem Visier in der Anonymität verstecken und ihre Quellen nicht offenlegen. Ob nun Autor/Autorin der Wikipedia-Einträge Inhalte fremder Verfasser wiedergibt oder eigene „Forschungsergebnisse“ mitteilt, tut aber nichts zur Sache  –  beide denkbaren Versionen verraten ein beachtliches Maß an Unbedarftheit im Umgang mit hochmittelalterlichen Quellentexten und/oder unkritischer Übernahme von willkürlichen Spekulationen.

Zunächst hätte zu denken geben müssen, dass die Grundwörter der beiden Namen -burg und –broich/-bruch zwei verschiedene sprachliche Ausdrücke darstellen und entsprechend im Normalfall nicht gleichbedeutend gebraucht werden – wie auch die beiden verschiedenen Wörter blau und grau, auch wenn sie ähnlich klingen. Das hat die „Forscher“ aber nicht beunruhigt. Sie scheinen auch nicht bedacht zu haben, dass in einem solchen Fall von Umbiegung der Wortbedeutung demjenigen die Beweislast zufällt, der sie forsch behauptet.

Zum anderen aber lässt sich aus der tatsächlich zugrundliegenden Quelle selbst nachweisen, dass sie nicht aussagt, wozu man sie gern verwenden möchte. Die zugehörige Geschichte führt in das Jahr 1214, als Walram von Limburg-Monschau, der Kreuzfahrer und Erbauer der Burg Monschau, später auch Herzog von Limburg (seit 1221) und die Gräfin Ermesinde von Luxemburg eine Ehe eingingen. Zu diesem Zeitpunkt übrigens war Walram weder Herzog noch zählt er unter den Limburger Walramen als der Vierte.[43] Der nun im Zusammenhang mit dieser Heirat herangezogene Erardus de Mesemborch[44] steht als letzter unter 10 luxemburgischen Herren, die bei den Verhandlungen über das Eheprojekt einen Rat um Walram bildeten. Die Braut Ermesinde sollte Burg und Land Arlon (heute Belgien nahe der luxemburgischen Grenze) als Heiratsgut erhalten. Hätte man den (lateinischen) Text vollständig gelesen und angemessen verstanden, dann hätte man lernen können, dass er keineswegs einfach von einer fröhlichen Hochzeitsgesellschaft berichtet – ein Eindruck, den der Wikipedia-Artikel naiv erweckt („unter den Hochzeitsgästen war…“).Vielmehr ging es um eine politische Verhandlung, bei der sich Walram zur Wahrung Luxemburger Interessen verpflichtete, dass nur Vasallen von Luxemburg, Laroche oder Durbuy als Burgmannen für Arlon bestellt werden durften. Die 10 Räte bestätigten diese Regelung als Zeugen; ihre Namen erweisen ihre Herkunft aus dem Adel der Umgebung der luxemburgischen Ardennen: Esch an der Sauer (Henricus dominus de Aisse), Arlon (Walterus advocatus Arlunensis), Ouren (Gilo de Ora), Reuland (Cono dominus de Rulant), Houffalize (Theodericus dominus de Hufalisia), Mirwart südl. Marche (Henricus de Mirvaut), Fels = Larochette (Arnoldus de Ruppe), Rodenmacher (Arnoldus de Rodemacre), Kahler (Rodulfus de Caule) und eben Meisenburg /Kanton Mersch (Erardus de Mesemborch). Für einen Herren aus einem Meisenbroich im Lande Konzen, wie es zu dieser Zeit noch hieß, ist da auch bei größtem Wohlwollen kein Platz. Im übrigen ergibt sich bei Durchsicht der weiteren Urkunden des großen Wampachschen Urkundenwerkes zu Luxemburg, dass zwar im ersten Bestandteil des Namens reiche Variation belegt ist (Meisen-, Meysen-, Meisem-, Mesem-, Misem, Meynsem, Misam-, Mensen-), dass sich die Schreibvariationen des Grundwortes aber alle nur zu -burg ordnen lassen, -bruch kommt nirgends vor. Schließlich zeigen die entsprechenden Urkunden, dass der gesamte Personenkreis, in dem die „echten“ Meisenburger auftauchen, im Moselraum von Luxemburg bis Trier beheimatet war. Der Text von 1214 überliefert das Erstzeugnis dieser Familie; danach nehmen die Belege zu. Beispielsweise sind im Luxemburger Aufgebot der bekannten Schlacht bei Worringen am 5. Juni 1288 einige Herren aus dieser Sippe nachgewiesen.[45] Weiter finden sich Erwähnungen von Meisenburgern im reichhaltigen Schriftgut Kaiser Karls IV. aus dem Hause Luxemburg.

In besagtem Huppenbroich-Artikel wird schließlich die Auffassung vertreten, dass sich der Lehnshof gewissermaßen als Fortsetzer der als sicher geglaubten älteren, dann verfallenen Burg darstelle. Diese vermeintlich „elegante Lösung“ der Frage, wobei ein Lehnshof Eicherscheid gar nicht bestritten werden müsste, um trotzdem eine Burg an der Stelle voraufgehen zu lassen, ist leider nicht zu Ende gedacht. Wie schon angemerkt, h[46]at diese „Lösung“ nämlich die folgende Konsequenz: Wenn die an der fraglichen Stelle sichtbaren Befunde laut „Expertise“ des Denkmalamtes als Reste einer im 14. Jahrhundert zerstörten bzw. aufgegebenen Burg anzusprechen sind, tut sich die Frage auf, wo dann die Reste des bei der Teilung 1638 vorhandenen und 1729 verkauften, beachtlichen Baubestandes vom Lehnshof geblieben sind. Üblicherweise liegen in der Abfolge von archäologischen Fundschichten jüngere Baureste über den ältesten. Hier müsste jemand die Reste des 17. /18. Jahrhunderts sorgfältig abgetragen, wenn nicht gar die Abfolge der archäologischen Fundschichten umgekehrt haben …

Die einfachste „Lösung“ des „Rätsels“ ist daher ganz nüchtern: die durch Wunschdenken erzeugte Burg hat es gar nicht gegeben.

Fazit

Zum Abschluss mag eine knappe Zusammenfassung stehen:
1. Die angebliche „Burg“ war eine Hofanlage, und zwar der Lehenshof Eicherscheid des Herzogs von Jülich. Der Wassergraben macht nicht „wie von selbst“ eine Burg.
2. Der Hof ist in Quellen und Literatur breit dokumentiert.
3. Die politische Geschichte der Region schließt die Gründung und zeitweilige Existenz einer Burg als Herrschaftssitz neben Monschau zweifelsfrei aus.
4. Die Gemeinde Simmerath verfügt in Huppenbroich über ein interessantes Bodendenkmal, das ein bemerkenswertes Kuriosum insofern darstellt, als ihm bei der Eintragung in die Denkmalliste ein Name zugelegt worden ist, der für diese Stelle nie in Geltung gewesen und der ohne stichhaltige Begründung aus dem Luxemburgischen herbeigeholt ist.

Auflösung der Abkürzungen:

DGBDürener Geschichtsblätter
EHVDer Eremit am Hohen Venn. Mitteilungen des Geschichtsvereins des Kreises Monschau
LAV NRW RLandesarchivverwaltung NRW, Abt. Rheinland (es folgt die Signatur des Archivbestandes)
MLDas Monschauer Land. Jahrbuch des Geschichtsvereins des Monschauer Landes
NFNeue Folge
UBUrkundenbuch
UB LxbgCamille Wampach (Bearb.): Urkunden und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien bis zur burgundischen Zeit, II, Luxemburg 1938
UB DürenWalter Kaemmerer (Bearb.): Urkundenbuch der Stadt Düren 748 – 1500, I.1, Düren 1971
UB NrhTheodor Joseph Lacomblet (Bearb.): Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins … III, Düsseldorf 1853
RhWBJ. Müller / H. Dittmaier (Bearb.): Rheinisches Wörterbuch, I-IX, Bonn – Berlin 1928 – 1971
StaMONStadtarchiv Monschau (es folgt die Signatur des Archivbestandes)
ZAGVZeitschrift des Aachener Geschichtsvereins

 Endnoten

[1] Dieser Beitrag bezieht sich u.a. auf den längeren Bericht der „Aachener Zeitung“ vom 07.03.2014 zum Thema. Zuletzt im neuen Buch von Resi Röder: Historisches und Uriges aus der Eifel, 2019.
[2] Von „akribisch aufspüren“  (Wochenspiegel.Mon vom 13. März 2019) kann nur bezüglich der aufgewendeten Phantasie die Rede sein.
[3] J. Kaulard: Der Lehnshof Eicherscheid, EHV 15 (1940) S. 161-176 mit Lageskizze S. 169. Die Arbeit von Kaulard ist allerdings nicht, wie die Zeitung schreibt, eine „Quelle“ im Sinne des Historikers, sondern eine darstellende Untersuchung. Weiter auch H. Steinröx: Zum Lehnshof  Eicherscheid, in: H. Steinröx: Höfe – Mühlen – Schiefersteine, Monschau 1994, S.225-228.
[4] „Quellen“ im hier gemeinten Sinn sind nicht Untersuchungen oder Abhandlungen moderner Autoren zur Vergangenheit, sondern Texte, die in einem  früheren, vergangenen Handlungszusammenhang verfasst sind und insofern darüber Auskunft geben können oder Folgerungen zulassen wie Urkunden und Chroniken. Spätere Untersuchungen wie in Anm. 2 und 4 fallen demgegenüber unter den Begriff „Literatur“.
[5] A. Heusch: Geschichte der Familie Heusch, Aachen 1909 (Quellenanhang S. 225-268); J. Hashagen: Geschichte der Familie Hoesch, I.1-2, „Die Anfänge“, unter Mitwirkung von F. Brüggemann, Köln 1911.
[6] Vgl. auch P. Neu: Eisenindustrie in der Eifel. Aufstieg,Blüte und Niedergang, 1989, S. 67ff.
[7] Rheinische Heimatpflege NF 8 (1971) S. 244f.
[8] M. Lexer: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch, I, 1872, Sp. 1367.
[9] Vgl. A. Wrede: Neuer Kölnischer Sprachschatz, I, 156, S. 367.
[10] Soweit J. Kaulard, EHV 15 (1940) S. 173 vor  80 Jahren wörtlich.
[11] Vgl. dazu den Aufsatz von R. Lückmann: Die Burg in Rohren, ML 21 (1993) S. 111-121.
[12] Dazu E. Neuß: Die Burg Monschau 1198 – 1998. Bauentwicklung und Rolle in der Geschichte des Monschauer Landes, Monschau 1998 (= Beiträge zur Geschichte des Monschauer Landes. 4).
[13] Zuletzt dazu E. Neuß: Die Anfänge der Orte im Kerngebiet des Monschauer Landes, ML 41 (2013) S. 58-72 sowie: Rodung und Siedlung im Monschauer Land im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, ML 42 (2014) S. 42-59.
[14] Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, III: Nordrhein-Westfalen, Stuttgart 2. neubearb. Auflage  1970, S. 195.
[15] UB Nrh II Nr. 224 und 225 mit irrtümlichem Datum 1237, vgl. UB Düren I.1 Nr. 31. Eine ausführliche Begründung des ganzen Vorgangs jetzt bei  E. Neuß (Bearb.): Die Weistümer des Amtes Monschau und der Herrschaft Hetzingen, 2019,  Nr. 1 in den „Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde“ Bd. XVIII 4. Abt.Bd. 2.
[16] Druck bei Christoph Jacob Kremer: Akademische Beiträge zur Gülch- und Bergischen Geschichte, Bd. 3, Mannheim 1781,  Nr. 235 S. 246f.
[17] Druck der beiden Urkunden: UB Düren, I.1, Nr. 132 (= UB Nrh, III, Nr. 621) und UB Nrh, III, Nr. 690. Zur Sache s. dazu E. Neuß: Zur Grundlage der 650-Jahrfeiern im Monschauer Land im Jahre 2011. Das Tauschgeschäft zwischen Herzog Wilhelm II. von Jülich und Reinhard I. von Schönaus, Herrn zu Schönforst, vom Jahre 1361, ML 39 (2011) S. 42-54.
[18] Quellenmäßig begründete Abrisse zur Geschichte der Dörfer des Monschauer Landes sind eingestellt auf der Homepage des Geschichtsvereins: www.gv-mon.de.
[19] EHV 15 (1940) S. 166.
[20] S. dazu E. Neuß: Die Belagerung und Eroberung Monschaus im Jahre 1543,  ML 18 (1990) S. 27-33.
[21] E. Neuß: Zum territorialen Bestand und zur Ausbildung der Grenzen des Monschauer Landes, DGB 84 (1997) S. 127-145.
[22] Druck der Urkunde bei H. Cardauns: Urkunden des 13. Jahrhunderts, ZAGV 3 (1881) S. 219-239, hier Nr. 13 S. 213f.
[23] Beschreibung 1566: LAV NRW R, Aachen Marienstift, Urk. 585; Vermessung 1718: LAV NRW R, Aachen Marienstift, Akten 19; erste neuere Untersuchung des Grenzverlaufs: J. Kreitz: Versuch einer Rekonstruktion des Feldgeleits des Aachener Stiftszehnten, EHV 19 (1944/47) S. 57-64; Nachtrag  EHV 21 (1949)  S. 48.
[24] S. dazu die anschauliche Beschreibung von R. Nolden: Das Aachener Marienstift und seine Besitzungen im Monschauer Land von Karl dem Großen bis zum Ende des Alten Reiches, ML 11 (1983) S. 26-35 und R. Nolden: Über den Konzener Haferzehnten vom 14. bis 18. Jahrhundert, ML 13 (1985) S. 27-33, beide Artikel auf der Grundlage seiner Aachener Dissertation. (R. Nolden: Besitzungen und Einkünfte des Aachener Marienstiftes von seinen Anfängen bis zum Ende des Ancien Régime, ZAGV 86/87 (1979/80) [1981]  S. 1-456). Überblicke finden sich auch bei E. Neuß: Grundzüge der frühen Siedlungsgeschichte des Monschauer Landes, ML 16 (1988) S. 80-101 und E. Neuß: Rodung und Siedlung im Monschauer Land im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, ML 42 (2014) S. 42-59.
[25] Jetzt im Sinne von ‚Herrschaftskern‘.
[26] E. Neuß (Bearb.): Die Weistümer des Amtes Monschau, 2019,  Nr. 11, S. 132ff.
[27] Mitgeteilt bei A. Heusch (wie Anm 4) S. 227f. und F. Cores: Die Flurnamen der Gemarkungen Eicherscheid, Hammer und Huppenbroich. Ein Beitrag zur geschichtlichen Auswertung der Flurnamen, Bonn 1940, S. 12.
[28] StaMON 1. Abt. E 5, fol. 4v und Edition (wie Anm. 21).
[29] Urkundenabschrift  im Lagerbuch des Amtes (StaMON 1. Abt. G 2) fol. 295v-297v.
[30] Urkundenabschriften darüber im Lagerbuch des Amtes Monschau (StaMON 1. Abt. G 2) fol. 298r/v, 299r/v,  . 304v-305r  und 299v-300r.
[31] StaMON 1. Abt. G 2a, fol. 126v.
[32] Forstmeister: Lagerbuch (wie Anm. 24) fol. 304v. Für die Vergabe des Lehens Alzen ist in der Regel das falsche Datum 1404 statt 1444 im Umlauf; Rentmeister: LAV NRW R, Jülich-Berg I 1308, fol. 20 zu 1442.
[33] Abschrift einer 1626 vom Schöffengericht bestätigten Urkunde von 1476 im Protokollbuch 2 des Klosters Reichenstein (LAV NRW R, Reichenstein Rep. u. Hs. 2, fol. 498r).
[34] Es handelt sich um ein Hohlmaß, das auch gelegentlich als ‚Scheffel‘ bezeichnet wird; das Wort kommt von lat. modius.
[35] Druck bei A. Heusch  (wie Anm. 4) S. 226; Abschrift auch im Lagerbuch (StaMON 1. Abt G 2) fol. 14.
[36] Siehe Anm. 4.
[37] A. Heusch  (wie Anm. 4) S. 238f.: Vereinbarung und Beschreibung der Aufteilung.
[38] Vgl. H. Steinröx: Zum Lehnshof Eicherscheid, in: H. Steinröx: Höfe – Mühlen – Schiefersteine. Aufsätze zur Geschichte des Monschauer Landes, 1994,  S. 225-227 mit Abbildung.
[39] A. Heusch (wie Anm. 4), S. 239 erklärt irrtümlich als ‚Wagenhof‘, vgl. mundartlich Wannhoff  (RhWB IX, Sp. 612.
[40] A. Heusch (wie Anm. 4), S. 267f.
[41] S. die bündige Widerlegung durch H. Steinröx: Wunder der Heimat,  ML 12 (1984) S. 59-60.
[42] https://de.wikipedia.org zu Stichwörten wie „Huppenbroich“ und /oder „Meyssenburg“ (letzter Zugriff 15.05.2017).
[43] So der Eintrag; ein Trost mag sein, dass sich in der Zählung der Limburger Walrame auch schon bedeutendere Forscher verheddert haben.
[44] So im Original der Eheberedung von Walram von Limburg-Monschau, mit der Gräfin Ermesinde von Luxemburg vom Mai 1214  (UB Lxbg II  Nr. 73, S. 85-88).
[45] U. Lehnart: Teilnehmer der Schlacht bei Worringen, in: W. Janssen – H. Stehkämper (Hg.): Der Tag bei Worringen. 5. Juni 1288, 1988, S. 135-185, hier S. 157.

Erich Bongard hat weite Teile der Huppenbroicher Geschichte zusammengetragen. Von ihm stammt der folgende Beitrag.

Die Geschichte des Ortes Huppenbroich beginnt in der “Krolei”, am Zufluß des Gössessief – Göselsief – Woffertssief und dem Meißenbruch, damals Meyssenburg, Mergenbür oder Meisenbroich genannt. Dieses Gebiet gehört heute noch zur Huppenbroicher Flur 11, während vor 500 und mehr Jahren die Gemarkungen von Huppenbroich noch bedeutend weiter nach Westen bzw. Nordwesten vorgeschoben waren. Noch im Lagerbuch von 1583 wird eine Flur »Auff Meißenrodt« als Huppenbroicher Flur unter dem Oberbegriff »In der Dieffenbach« genannt. Erst später, als die Bevölkerungszahl nicht mehr der Grundfläche entsprach, wurde eine Gebietserweiterung in der Hauptsache zugunsten Simmeraths vorgenommen.

1214 – das ist eine schöne Legende, aber leider nicht wahr

Im Mai hielt Herzog Walram III. eine großartige Hochzeit im Schloss zu Luxemburg, als er als Witwer die Witwe Ermesinde II., die Erbin von Luxemburg ehelichte. Außer den Vasallen nahmen 134 Ritter und 8 Grafen an den Hochzeitsfeiern teil, u.a, auch der Ritter Evrard de Meyssemburg, wie in einer Urkunde namentlich aufgeführt ist. Es heißt später in den Archivunterlagen, dass die alten Höfe – auch des Montjoierlandes – zahlreich bei den o.a. Hochzeitsfeierlichkeiten vertreten waren, so auch Evrard vom Meisenbruch am Göselsief, abgebrannt und neu errichtet in Huppenbroich. Ob Meisenbruch schon im Jahre 1214 abgebrannt ist, steht nirgendwo geschrieben.

1334

wurde in Cuntzen (Conzen, Kontzen) eine Urkunde geschrieben, in der von einem Berhardo Weyermann die Rede ist. In den Archivunterlagen heißt es, dass die Häuser des Weyermann, von der Call in Frohnrat (Am Gericht und Vorgänger von Eicherscheid) verschwunden sind, wie Mergenbür (Meisenbruch) unterhalb des Gerichts. Wegen Kriegszügen und Belästigungen haben sich die Einwohner von Frohnrat und Mergenbür (Meisenbruch) abseits in Eicherscheid und Huppenbroich angesiedelt. Also muss es im Jahre 1334 auch schon ein Dorf Meisenbruch gegeben haben, wenn auch mit wenigen Häusern. Man kann also davon ausgehen, dass das eigentliche Dorf Huppenbroich im Jahre 1334 in den ersten Anfängen schon bestanden hat.

1369

Im diesem Jahr vermachte gemäß einer Urkunde der Ritter und Edelherr Reinhard von Schönforst seinem zweitältesten Sohne, dem langjährigen Propst Johan von Mastricht das Montjoierländchen, nämlich »borch, stat, lant ind gantze heilichkeit von Monjoye mit eren aIlineghen zobehoeren, mit den dorperen«. Bei den »dorperen« (Dörfern) sind u.a. erwähnt Vroenrath (jetzt Eicherscheid) und Meysenbroich, zerstört, jetzt Huppenbraich. Um diese Zeit muss auch schon der Lehnshof Huppenbroich bestanden haben, dessen Geschichte nachfolgend gesondert beschrieben wird.

1550

Nach einer Urkunde vom 26.06.1550 findet eine Zeugenvernehmung der ältesten Einwohner von Huppenbroich durch den dortigen Forstbeamten statt. Es handelt sich um den Umfang des zum Lehnshof gehörenden Zehnten. Die Namen der beiden Zeugen sind: Heynen Meyss, 83 Jahre alt und Johan Scheyr, zwischen 60 und 70 Jahre alt.

1568

Bis 1568 muss die Einwohnerzahl derart zugenommen haben, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr ausreichte, um alle satt zu machen. In den vorliegenden Unterlagen ist nämlich vermerkt, dass um 1568 der Wald größtenteils ohne Erlaubnis zu Ackerland und Wiesen gemacht worden ist, so dass die Jülicher Behörde die neu gewonnenen Ländereien zwangsweise vermessen und verpachten ließ.

1647

In einer Namensliste nach der Forstmeister-Rechnung des Jahres 1647/48 sind die Einwohner der einzelnen Orte aufgeführt, die ihre Abgaben in Wrogen (Geldeinheit) für Brand- und Zaunholz zu entrichten hatten. Unter der Rubrik »Hoppenbroch« erscheinen folgende Namen: Peter Halfman (Halfenn), Gilleß Peter furst (frey), Petergeß Joriß, Dahm Mühller, Hubert Valentin, Aretz Theißen, Schmidgen arm, Hillen Johann, Nelleß Weißhaubt, Palmen Kristgenß hauß, Krein Lauterbach, Merten Halfman, Joriß Lauterbach, Halfen Johann, Joriß Weißhaubt, Theisen Johann, Janß Jöriß Kind, Gerhard lauterbachs fraw, Thoniß Theweß, Hubertz Johann, Wilhelm Bertzborn, Peterß Gerhard, Koppen Henrichs Wit., Thoniß Claiß, Johann Gantzert. Ob es sich bei dieser Namensliste um alle Haushalte oder Einwohner handelt, ist nicht sicher. Es heißt nämlich in der Urkunde, dass die Bürger ihren Bedarf an Brennholz von dem abständigen Halfen Arnold (Aret), Jann Mühller, und unschädlichen Holz umsonst nach Weisung des Försters entnehmen können.

1730

Huppenbroich muss in den Jahren 1730/31 schon aus 33 Häusern bzw. Haushalten bestanden haben. Beim Antritt eines neuen Herrschers war es nun damals üblich, dass die Haushaltsvorstände und selbständigen Steuerzahler dem neuen Herrscher den Treueid zu leisten hatten. Es ist vermerkt, das von »Huppenbroch« 33 Haushaltsvorstände den Eid geleistet haben.

1799

Im diesem Jahr hatte Huppenbroich 228 Einwohner, die Zahl der Häuser betrug 41. Diese Aufzeichnung wurde gemacht, als das Dorf, wie das gesamte Rheinland, französisch war. Der Rhein bildete damals die Grenze.

1803-1820

In der Franzosenzeit wurde in den Jahren 1803-1820 das Rheinland kartenmäßig erfasst und zwar durch Tranchot und von Müffling. im Kartenblatt 106 ist auch Huppenbroich erfasst worden, wie aus nebenstehendem Kartenausschnitt zu ersehen ist. Das Ortsbild weist im Wesentlichen die Häuser der Vorkriegszeit auf. Bis 1944 sind nur wenige Häuser dazugekommen und einige – wahrscheinlich durch Brand – verschwunden. Auffallend ist, dass von den heutigen Straßen nur folgende als befestigt angesehen werden können: Im Schöllchen, Mühlenknippstraße bis zur Abzweigung zur Huppenbroicher Mühle, Weiherstraße bis zur Kapelle, Tiefenbachtalstraße, soweit bebaut, Triftstraße, Trift und Kuhl, soweit bebaut. Dagegen war die gesamte heutige Kapellenstraße nur über eine so genannte Grasstraße zu erreichen. Auch fehlte eine befestigte Straße zwischen Kuhl und Kapellenstraße. Die Verbindung zu den Nachbarorten war ebenfalls recht kümmerlich. Das Gelände und der Umfang des Lehnshofes Huppenbroich ist noch sehr gut zu erkennen.

1852

Huppenbroich hatte im Jahre 1852 273 Einwohner. In diesem Jahr wurde auch die öffentliche, gemeindeeigene Schule errichtet, nachdem vorher Privaträumlichkeiten als Unterrichtsräume gedient hatten.

1936

Die Flächengröße aller Huppenbroicher Gemarkungen, der Fluren 2, 11 und 12 betrug am 10.10.1936 insgesamt 486 ha. Huppenbroich hatte zu diesem Zeitpunkt 258 Einwohner.

1944/1945

wurde der Ort evakuiert. Durch Kriegseinwirkung – sei es durch Bomben, Granatbeschuss oder Brand wurden fast alle Häuser zerstört. Nur wenige waren 1945 notdürftig bewohnbar. Nach Kriegsende wurden alle bis auf zwei nach und nach unter unsäglichen Opfern und Mühen wieder aufgebaut.

1983

Während in den letzten 200 Jahren die Zahl der Häuser und Bewohner sich kaum nennenswert verändert hat, hat sich der Ort in den Jahren 1945-1983 enorm vergrößert. Die Zahl der »fuyrstede« – wie es um 1470 hieß (Feuerstätten, Häuser) hat sich mehr als verdoppelt, während die Einwohner um ca. 100 zunahmen.

Erich Bongard hat weite Teile der Huppenbroicher Geschichte zusammengetragen. Von ihm stammt der folgende Beitrag.

Die Geschichte des Lehnshofes Huppenbroich beginnt nach den Archivunterlagen im 14. Jahrhundert. Er stand am »Alten Weiher«, im Quellgebiet des Ammelbaches, wo heute noch ein Riesenhügel mit Baumbepflanzung zu sehen ist und auf die enorme Größe der Ruine hindeutet. Er war 400 Morgen groß und begann im Westen am »beginnenden Tälchen des Wofertssiefes«.

1369

Es ist weiter vermerkt, das er zwei Quellgebiete umfasste: erstens Ammelbach und zweitens Brombach. Übrigens hieß damals der heutige Tiefenbach bis zur Huppenbroicher Mühle Gösselssief. Denn es heißt in der o.a. Urkunde, dass sich im Gebiet des Lehnshofes der Gösselssief mit der Ammelbach vereinigt.

1473

Mit Urkunde vom 25.01.1473 wird dem Peter von der Hardt der Hof Huppenbroich vom Herzog Gerhard von Jülich-Berg als Lehen übertragen.

1504

Eva von der Hardt, eine Tochter von Peter, heiratete 1504 einen Hein Hoesch von Kettenis, wodurch dieser den Lehnshof Huppenbroich erwarb. Lehnsherr war Wilhelm V., Herzog von Jülich-Cleve-Berg. Mit dem Lehensgut war eine besondere Berechtigung, nämlich der Buschzehnte verbunden, d.h. eine an den jeweiligen Lehensinhaber zu entrichtende Abgabe von neu gerodetem Land.

1544

Hierbei kam es zwischen dem Herzog und Hein Hoesch im Jahre 1544 zu Streitigkeiten, wonach Hein Hoesch auf Grund eines Vertrages mit den Jülicher Räten am 26.06.1550 auf den Rottzehnten verzichtete. Danach war Bartholomäus der Ältere Hoesch, Sohn des Hein Hoesch, auf dem Hof. Von diesem ist nicht viel bekannt. Seine Tochter Elsgen heiratete einen Marten Forster, sie hatten dann den Hof inne.

1595

Der Hof muss zu dieser Zeit öfters den Besitzer gewechselt haben, denn es heißt u.a. am 28.08.1595 unter Nr. 906 im Baelener Gudungsbuch: „Mertten Meys Heusschen eydom von Daellem wonnende ind Houppenbruck“. Dieser Bartholomäus der Jüngere Hoesch von Dolhain zu Cronenburg, ein Enkel von Hein Hoesch, wurde im Jahre 1593 mit dem Gute belehnt.

1622

Er verkaufte, wie aus einem Schreiben seines Neffen Peter Forster vom 04.03.1622 hervorgeht, die Hälfte des Lehensgutes für 800 „Thaler“ an den Freiherr von Ketteler, an dessen stelle später der Freiherr und die Freifrau von Neuland traten.

1638

Der Teilungsvertrag zwischen denen von Neuland und M. Forster ist datiert vom 27.12.1638. Von den beiden auch baulich zu trennenden Losen wählte Martin das erstere. Bei dem ersten Teil muss es sich um den heutigen Kesselshof handeln, denn in der Urkunde ist die Rede von einem »Weyer«. »Ferners solle dieses teil haben den Benden in der Brombach« und »den halben hoff unterm haus nahe des Forstershaus« (heutige Flurbezeichnung Forsthaus). Der in dem Vertrag von 1638 den Forsters zuerkannte Teil des Hofes befand sich vor 1871 im Besitz von C. te Berghe in Monschau und ging dann an den aus Eynatten stammenden Matthias Josef Kessel über. Der alte Lehnshof am »Alten Weier« blieb bis Anfang des 18. Jahrhunderts im Besitz der Familie Hoesch.

1729

Ein Christian Hoesch, seit 1699 mit dem Hof belehnt, verkaufte das Gut am 08.06.1729 für 900 Reichsthaler an den Freiherrn Franz von Fürth, der die Beleihung am 13.05.1730 empfing.Franz von Fürth, Freiherr von Bewer, genannt von Fürth zu Werden und Limiers übertrug das Lehensgut bei Lebzeiten seinen Söhnen, die es bald veräußert haben müssen, da es in den Akten der Fürths nicht mehr weiter erwähnt wird.

Erich Bongard hat weite Teile der Huppenbroicher Geschichte zusammengetragen. Von ihm stammt der folgende Beitrag.

Wie aus den Archivunterlagen hervorgeht, liegt die Huppenbroicher Mühle »Auf dem Tiefenbach«. »Der Tiefenbach entspringt im Giesselssief (Gösselssief) bei Huppenbroich, bekommt bei der Huppenbroicher Mühle den Namen »Tiefenbach« und mündet unterhalb der Mühle westlich von Dedenborn in die Rur.« Bei der in der Nähe von Huppenbroich gelegenen Mühle handelt es sich um eine ausgesprochene Getreidemühle, in der – im Gegensatz zur tiefer gelegenen Ölmühle lediglich Feldfrüchte gemahlen wurden.

1516

Die Huppenbroicher Mühle war eine ausgesprochene Zwangsmühle. Die Zeit ihrer Erbauung wie auch die ersten Daseinsperioden liegen im Dunkeln. 1516 erfahren wir von ihr in einem Rentmeister-Bericht, in der die zu Monschau gehörigen tributpflichtigen Betriebe aufgeführt werden. Es heißt hier: »anno duesend vonfhondert ind in deme seiszienden jaire … ltem in der Dieffenbaich sal eine moelen stain. Datrinne is gedrongen Monsschen, Eimigebroich, Eicherscheid, dat Roitgen, ind Schauwartz Rot … Item in der Dieffenbaich sal eine moelen stain, datrinnen es gedrongen Kesternich ind dat Huipenbroich …
Während mit den ersten Sätzen nicht nur das bloße Vorhandensein der Mühle bejaht, sondern auch bestätigt wird, dass sich der Betrieb „in Gang“ befindet und im Prinzip pachtfätlig ist, lassen die beiden anderen Sätze erkennen, dass die Einwohner der genannten Orte verpflichtet waren, ausschließlich in dieser Mühle ihre Feldfrucht mahlen zu lassen. Die Einwohnergemeinschaften von Conzen, lmgenbroich, Eicherscheid, Roetgen, Schwartz-Rott, Kesternich und Huppenbroich waren also in ihrer Gesamtheit die Träger der Rentabilität der Mühle. Die Mühle musste nach dem Umsatz einen Tribut an den Landesherrn als Lizenzträger abführen.

1542

Aus den Jahren 1516-1542 ist über die Mühle nichts überliefert, doch müssen die lokalen Ereignisse reichlich stürmisch verlaufen sein, denn das Gebäude war 1542 durch kriegerische Ereignisse und Kampfhandlungen zerstört und wurde 1542/43 durch den Müller neu aufgebaut. Infolgedessen wurde der Tribut für die Jahre 1543/44 erlassen.

1580

Als im Jahre 1580/81 der damalige Pächter Nellis (Cornelius) Schreiber seine Pacht abgeben sollte, war er dazu nicht in der Lage. Sein Zahlungsunvermögen begründete er mit »merklicher absterbung der untertannen und wegen großer dürre«.

1649

Etwa 70 Jahre später findet sich eine weitere Eintragung in den Monschauer Rentmeister-Rechnungen. Auch hier wird der Pächter namentlich genannt. 1649/50 ist es ein Gerhard Lauterbach. Ob der vorherige Pächter durch Tod oder Wegzug aus seinem Pachtverhältnis ausschied, ist nicht bekannt. in diesen Jahren war die Mühle nicht abgabepflichtig. In den Unterlagen heißt es nämlich: „Die Mühle in der Diebenbach hat Gerhard Lauterbach inne … Da sie aber an den Amtmann verpfändet ist, kommen hier keine Zahlungen ein …
Die Mühle hat den Zwang für Kesternich, Huppenbroich und die Bergh von der Weidenbach bis an die Diebenbach … Die Verpflichtung der einzelnen Ortschaften, nur in dieser Mühle mahlen zu lassen, war für die meisten von ihnen wegen der weiten Entfernung zeitraubend und unbequem. Sie begrüßten es daher sehr, als 1768 in Roetgen eine neue Mühle gebaut wurde.

1820

Nach der französischen Zeit, als Preußen das Rheinland übernahm, wurde in einer genauen Aufstellung mit preußischer Genauigkeit überliefert, dass im Kreis Monschau insgesamt 33 Mühlen bestanden und in Betrieb waren. 1820 wird in der Bürgermeisterei Simmerath unter Nr. 32 die Mahlmühle, Huppenbroicher Mühle genannt, aufgeführt. Sie hat 2 Mahlgänge, 1 Arbeiter, sie hat oft Wassermangel. Eigentümer oder Pächter ist eine Witwe Wilh. Heinr. Schnitzler zu Simmerath. 1830 unverändert wie 1820.

1913

Kurz und bündig steht in den Unterlagen: »Huppenbroicher Mühle abgebrannt (Besitzer Geschw. Haas)«.

In den Jahren 1929-1933, als wir Jungens in der damaligen katholischen Jungschar (nicht zu verwechseln mit dem Jungvolk der HJ) an der »Huppenbrolcher Mühle« jeden Sonntagnachmittag unsere Indianerspiele durchführten, konnte man die Mauerreste und die runden, roten Mahlsteine noch deutlich erkennen.