Huppenbroicher wollen mitreden

Zu den Fotos: Die Vertreter der Simmerather Gemeindeverwaltung und des Planungsbüros (Bild oben) mussten zahlreiche Fragen beantworten und Anregungen aufnehmen, die aus dem voll besetzten Saal Ohler (Bild unten) vorgebracht wurden.

Bürgerinformation zum Straßenendausbau, der in diesem Jahr beginnen soll. Gelber Streifen statt Randsteinbegrenzung als Verkehrsberuhigung.

Huppenbroich. Die Gemeindeverwaltung Simmerath stellte jetzt den in Huppenbroich geplanten Endausbau für die Straßen Kapellenstraße, Chantrainstraße, Tiefenbachtalstraße und Weiherstraße vor. Von der Gemeinde waren Beigeordneter Roger Nießen sowie vom Bauamt Michael Bongard und Marcel Wüller sowie Sina Nelles anwesend. Das Planungsbüro BKI mbH (Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH) aus Aachen wurde vertreten durch die Diplom-Ingenieurinnen Claudia Tillmanns und Nathalie Tiedig. Zahlreiche Bürger und Bürgerinnen hatten den Weg in den Saal Ohler gefunden und wollten sich vor Ort von den Fachleuten die geplante Maßnahme konkret vorstellen lassen.

Die Ankündigung zur Umsetzung der längst überfälligen Maßnahme hatte im Vorfeld schon für erhebliche Diskussionen im Dorf gesorgt. Die Straßenbaumaßnahme war gleichzeitig im Rahmen der Kanalisierung in 2001/2003 mit dem seinerzeit durchgeführten Vorausbau der Straßen begonnen worden, ruhte dann aber jahrelang.

Im Haushalt 2015 verankert

2008/2009 wurde die Erneuerung der Dorfmitte umgesetzt. Im Jahr 2012 wurde dann der Endausbau für die weiteren Teilbereiche in den Haushalt eingestellt, „aufgrund von Sparmaßnahmen aber immer wieder geschoben“, so Beigeordneter Roger Nießen. Weiter führte er aus, dass eine Vorauszahlung von den Bürgern seinerzeit nicht verlangt wurde, da man diese bereits mit den Kanalanschlussgebühren belastete. Die Verwaltung war seinerzeit finanziell in Vorleistung getreten und hatte bis heute keine Vorauszahlung vom Bürger gefordert, obwohl dies laut Kommunalabgabengesetz möglich gewesen wäre. Die Mittel für den Endausbau sind jetzt aber im Haushalt 2015 fest verankert – der Haushalt wurde am 21. April verabschiedet – und die Maßnahme wurde auch bereits im Tiefbauausschuss besprochen. Dabei hatte man sich festgelegt, dass es keine Luxusmaßnahme werden sollte.

Nach den Ausführungen von Roger Nießen stellte Claudia Tillmanns vom Planungsbüro den geplanten Ausbau der Straßen vor. Dabei ging sie auf verschiedene Bereiche ein: Deckenüberzug mit Asphaltbeton, Ausgleich von Unebenheiten, Herstellen von Randbefestigungen, Anschluss der Nebenflächen und Hofeinfahrten gemäß vorhandenen Zustand, Entwässerungseinrichtungen bei Bedarf, teilweise Erneuerung des Unterbaus, verkehrsberuhigende bzw. geschwindigkeitssenkende Maßnahmen wie Baken, Pfosten, Fahrbahnverengungen, Verkehrsinseln oder Leitplanken in Kurven.

Angeregte Diskussion

Nach dem Vortrag entspann sich eine angeregte Diskussion im Saal. Die Huppenbroicher zeigten sich als aufgeweckte, mitdenkende Anwohner, die ihr Dorf mitgestalten wollen, und brachten mit ihren konkreten Fragen das anwesende Fachgremium teilweise „ins Schwitzen“. „Leider zeigte sich dabei, dass die Vertretung des Planungsbüros wenig Ortskenntnis aufwies“, meinte eine Bürgerin.

Bei den Fragen stand unter anderem eine vernünftige Verkehrsberuhigung im Sinne der Sicherheit der Kinder im Vordergrund. Obwohl das gesamte Dorfgebiet eine 30er-Zone ist, wird nach Meinung vieler Bürger insbesondere in die Kurven hinein und aus den Kurven heraus „gerast“. Die vorgesehene Randsteinbegrenzung konnte vom Planungsbüro fachlich überhaupt nicht als notwendig und sinnvoll begründet werden, so dass die Anwesenden diese aus der Planung „abwählten“. Die vorgetragene optische Bedeutung, die die Randsteine für die Autofahrer als Straßenbegrenzung hätten, wurde von einem Anwohner mit der Bemerkung bedacht: „Dann kann man auch einen Eimer Farbe nehmen und pinseln. Den gelben Streifen werden die Autofahrer noch eher sehen!“

Eine vorgesehene Verengung der Weiherstraße stieß auf völliges Unverständnis, da die Weiherstraße ohnehin schon sehr schmal sei und bei einer weiteren Verengung den dort notwendigen Lieferverkehr (Gastronomie und Pferdepension) stark beeinträchtigen würde. Hierzu äußerten sich die Anwohner ebenfalls deutlich.

Den von einem Anwesenden vorgetragen Einwand, dass z. B. die Typisierung der Kapellenstraße im westlichen und östlichen Teil unterschiedlich sei, wurde von der Verwaltung aufgenommen und wird entsprechend mit dem Städte- und Gemeindebund geprüft werden. Aus Sicht der Anlieger sei die Nutzung der Straße durchweg gleich, zumal am Ende der Kapellenstraße der öffentliche Friedhof liege und eine Großgarage sowie zwei große landwirtschaftliche Betriebe ihren Liefer- und weiteren landwirtschaftlichen Verkehr über diese Straße leiteten. Die Typisierung einer Straße ist abhängig unter anderem von dem Aufkommen des Ziel- und Quellverkehrs (Anliegerverkehr) und dem Fremdverkehr. Gemäß des Typs der Straße wird die prozentuale Beitragshöhe der KAG-Abgabe festgelegt. „Da tut sich eine Wundertüte auf!“, so eine Neu-Huppenbroicherin.

Ein beherrschendes Thema vieler Anwohner waren natürlich auch die in den vergangenen Jahren veränderten Eigentümerverhältnisse. Insbesondere junge Familien haben in den letzten zehn Jahren Grundstücke in Huppenbroich erworben und bebaut. Dabei, so erklärte eine Anwohnerin, habe man das Haus und die Anlage nach der aktuellen Höhe der noch vorhandenen Straße gebaut. Dass ein Straßenendausbau noch anstehe und gar noch eine offenstehende Forderung für einen Vorausbau aus den Jahren 2001/2003 bestünde, war beim Kauf des Grundstücks gar nicht bekannt.

Verwaltung hilft weiter

Laut KAG entsteht eine Zahlungspflicht erst mit der endgültigen Fertigstellung einer Maßnahme und mit der ist in Huppenbroich für die genannten Straßen eben erst Ende 2015 zu rechnen. Das trifft die jungen Familien teilweise völlig überraschend. Einige Kaufverträge weisen aber notariell spezifizierte Anmerkungen zu solchen Situationen auf. Sollte ein Vertrag ausdrücklich die Zahlungspflicht für den bereits erfolgten Vorausbau in 2001/2003 an den Verkäufer vorweisen, so ist die Verwaltung laut Sina Nelles selbstverständlich bereit, hier für eine entsprechende Abgrenzung der damaligen Kosten zu sorgen. Allerdings geht der Beitragsbescheid an den aktuellen Eigentümer. Betroffene können sich an die Juristin im Rathaus wenden.

Auf Anfrage teilte Roger Nießen mit, dass sich der Quadratmeterpreis für die Maßnahme nach Einschätzung der Gemeinde auf maximal sechs Euro beläuft. Dieser Preis schließt den damaligen und den jetzt in Angriff genommenen Endausbau mit ein. Laut dem Beigeordneten ist man zuversichtlich, diesen Betrag nicht zu überschreiten. Roger Nießen und Claudia Tillmanns versprachen, alle Anregungen mitzunehmen und zu prüfen, inwieweit diese in die Planung einfließen könnten.

Am 21. Mai entscheidet der Tiefbau-, Verkehrs- und Denkmalausschuss über die endgültige Ausführung der Maßnahme.

Quelle: Eifeler Zeitung
Bericht und Fotos: Gabriele Keutgen-Bartosch